Stiften – mehr als eine Möglichkeit

Die Zustiftung

Eine Zustiftung wird für Sie interessant, wenn Ihnen langfristiges Wirken besonders wichtig ist. Ihre Zuwendung dient dann der Vermehrung des Stiftungskapitals. Mit anderen Worten: Ihre Zuwendung bleibt in der Summe unangetastet, damit die Stiftung über Generationen wirken kann. Ausschließlich die Zinserträge fließen in Projekte und Programme der Universität.

Sie haben auch hier die Wahl:

  • Mit einer freien (nicht zweckgebundenen) Zuwendung in den Kapitalstock ermöglichen Sie der Stiftung eine dauerhafte, aber zugleich auch flexible Förderung von Forschung und Lehre an der Universität Freiburg.
  • Mit der Einrichtung einer zweckgebundenen Zuwendung in einen eigenen „Namensfonds“ setzen Sie persönliche Akzente: Sie engagieren sich nachhaltig für ein Forschungsgebiet oder ein Thema, das Ihnen besonders am Herzen liegt. Ihr Name bleibt über viele Generationen mit Ihrem Engagement verbunden. 

Die Treuhandstiftung

Bei Zustiftungen ab einer gewissen Höhe bietet Ihnen die Neue Universitätsstiftung Freiburg die Möglichkeit, unter ihrem Dach eine so genannte unselbstständige Treuhandstiftung mit einem von Ihnen bestimmten Zweck zu gründen. Sie genießen hierbei als Stifterin/Stifter alle rechtlichen und steuerlichen Vorteile einer eigenen Stiftung. Von der Verwaltung und vom operativen Geschäft entlastet Sie die Neue Universitätsstiftung Freiburg, die beides übernimmt.

Auch in einer Treuhand- bzw. Namensstiftung – denn auch den Namen bestimmen Sie selbstverständlich selbst – wirkt Ihr Kapital generationenübergreifend für Ihr ureigenstes Anliegen: z. Bsp. für ein spezielles Forschungsinstitut, ein fachgebundenes Stipendienprogramm, ein bestimmtens Institut oder Forschungsgebiet. Als Stifter oder Stifterin haben Sie zudem die Möglichkeit, ein eigenes Gremium einzusetzen und persönlich über die genaue Verwendung der Erträge mitzubestimmen.

Sie möchten mehr über Möglichkeiten der Zustiftung wissen? Ihre Fragen beantwortet Ihnen Wolfgang Doll gern.