Spenden oder Stiften – ein Gewinn auch für Gebende

Jedes finanzielle Engagement für eine Stiftung wird vom Staat belohnt, indem er sowohl Spenden als auch Zustiftungen steuerlich begünstigt. Das gilt für unsere Förderer und Förderinnen ebenso wie für die Neue Universitätsstiftung Freiburg

Ihre Vorteile

…. wenn Sie direkt für Projekte spenden

Jährlich können Sie bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Beträge, die darüber hinaus gehen, sind auf das nächste Jahr übertragbar.

Unternehmen haben alternativ die Möglichkeit, Zuwendungen von bis zu 4 Promille der Summe ihres Gesamtumsatzes und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben geltend zu machen.
 

… wenn Sie unsere Ziele langfristig unterstützen wollen

Privatpersonen wie Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, ihre Zustiftungen bzw. Spenden in den Kapitalstock unserer Stiftung zu geben. Sie können bis zu 1 Mio. Euro innerhalb von zehn Jahren steuermindernd geltend machen. Diese Zuwendungsmöglichkeit besteht zusätzlich zu den oben genannten steuerlichen Begünstigungen. Und: Bei Ehepartnern, die zusammen steuerlich veranlagt werden, steht der Zuwendungshöchstbetrag jedem Einzelnen zu.

 
… wenn Sie etwas vererben möchten

Selbstverständlich können Sie die Stiftung auch in Ihrem Nachlass bedenken, ohne dass Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen.

 

Vorteile für die Stiftung

Die Neue Universitätsstiftung Freiburg ist gemeinnützig und daher u. a. von der Körperschaft-, Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Das gestiftete Vermögen geht ohne steuerliche Abzüge an die Stiftung und kommt so zu 100 Prozent den Stiftungszwecken zugute.

Die jährlichen Erträge aus dem Kapitalstock werden ebenfalls nicht besteuert, sondern können in vollem Umfang für Projekte ausgeschüttet werden, die dem gemeinnützigen Stiftungszweck dienen.

 

Sie möchten mehr zum Stiften und Spenden wissen oder sich unverbindlich beraten lassen? Wir informieren Sie gern: Ihr Ansprechpartner ist Wolfgang Doll.